Kostenübernahme
Die Kosten können über ihre Pflegekasse nach Einstufung in einen Pflegegrad abgerechnet werden
- als Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI - 131.-€ pro Monat in allen Pflegegraden
- als Umwandlung der Pflegesachleistung bis zu 40% nach §45a SGB XI
- als Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege § 36 SGB XI
- über Sozialhilfe als Eingliederungshilfe auf Antrag
- als Pflegeberatung nach §37 SGB XI kostenfrei über Ihre Pflegekasse
Sie haben Fragen oder möchten beraten werden?
Wir freuen uns über Ihren Anruf.... Tel. 0175-4139585